Pressemitteilung der bayerischen Landesregierung zu den geplanten Änderungen bei der Kinderbetreuung vom 27.03.2012
Das Kabinett der derzeitigen bayerischen Landesregierung beschloss eine Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
(http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portalpage/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-KiBiGBYrahmen&doc.part=X&st=lr).

Gemäß der entsprechenden Pressemitteilung vom 27.3.2012 sieht die bayerische Landesregierung u.a. folgende Änderungen vor: Entlastung von Eltern bei den Kindergartengebühren des dritten Kindergartenjahres um 50 Euro ab September 2012, Verbesserung des Betreuungsschlüssels, Lockerung der „Gastkinderregelung“ sowie Verbesserung der Inklusion behinderter
Kinder.

Der Gesetzentwurf gehe nun in die Verbandsanhörung. Voraussichtlich im Mai werde der Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Mehr unter folgendem Link:

  http://www.bayern.de/Ministerratsberichte-.851.10370673/index.htm#03

















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