Jobcenter Aschaffenburg Landkreis

Örtlicher Beirat

Der örtliche Beirat gemäß § 18d SGB II berät das jeweilige Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.

Die Mitglieder des bald zu berufenden Beirates werden nach der Ernennung hier veröffentlicht. Die konstituierende Sitzung findet am 29.3.2012 im Jobcenter Landkreis Aschaffenburg statt.



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